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KAGG


Kapitalanlagegesellschaftsgesetz

Diese Spezialvorschrift für Investmentgesellschaften gilt auch
für die Offenen Immobilienfonds. Laut KAGG sind die Offenen Immobilienfonds verpflichtet ihre Immobilien jährlich zu bewer-
ten. Sie sind damit in Deutschland die einzigen Institutionen,
die ihre Objekte jährlich bewerten.


KAGG bei
www.juris.de




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